Immobilien- und Baurecht
Das Immobilien- und Baurecht ist ein weitläufiges Rechtsgebiet, das Vorschriften in Bezug auf unbewegliche Sachen umfasst. Das Rechtsgebiet gliedert sich in öffentliches und privates Baurecht.
Das öffentliche Baurecht kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn ein Bauvorhaben verwirklicht werden soll. Zu diesem Zweck sind verschiedene Genehmigungen erforderlich, die bei einer Behörde (in den Niederlanden in der Regel bei der Kommune) beantragt werden müssen. Bei der am häufigsten beantragten Genehmigung handelt es sich um die „Omgevingsvergunning“ (Genehmigung eines Vorhabens, das Einfluss auf den physischen Lebensraum hat), gegebenenfalls in Verbindung mit einer Änderung des geltenden Bauleitplans.
Das private Immobilien- und Baurecht umfasst nicht nur die Entwicklung und den Kauf und Verkauf eines Wohnhauses oder eines Geschäftsgebäudes, sondern auch mit Immobilien verbundene Rechtsgebiete wie etwa Grunddienstbarkeiten, Erbpacht, Hypothek und Nachbarrecht.
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